UVP-G: § 3 Abs 1 (Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorhaben, bei denen nach ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist)
§ 3a (Änderungen von Vorhaben; Schwellenwertüberschreitung; Entnahme mineralischer Rohstoffe; entsprechender Flächenbedarf; hier: keiner)