Sbg LStG: § 37 Abs 3 (Weggenossenschaft, Bildung und Bezeichnung der Mitglieder durch Bescheid; Möglichkeit des Ausscheidens bei Änderung maßgeblicher Umstände)
VwGH 2002/06/0123, 28. 3. 2006
1. Die Auffassung der bel Beh, dass eine Beendigung der Mitgliedschaft zu öff Interessentenstraßen im Sbg LStG überhaupt nicht vorgesehen sei, trifft wohl in dieser Allgemeinheit nicht zu. Sollten sich die für die Beurteilung der Einbeziehung in eine öff Interessentenstraße wesentlichen Umstände nämlich nach einer gem § 37 Abs 3 LStG erfolgten Bezeichnung eines Mitgliedes in maßgeblichen Punkten ändern, sollte also die Erschließung eines Grundstückes durch die Interessentenstraße im oben dargestellten Sinne überhaupt nicht mehr gegeben sein, so hätte man die Möglichkeit eines derartigen Ausscheidens auch im Grunde des § 37 Abs 3 LStG nicht ohne Weiteres verneinen können.