StVO § 4 Abs 5 (Verkehrsunfälle; Meldepflicht; keine bei Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs; Straßenverkehrszeichen)
§ 31 Abs 1 (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs; Verbot unter anderem der Beschädigung)