StVO: § 52 lit a Z 7a (Vorschriftszeichen; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge)
Verordnung der BH Landeck vom 19. 6. 2000, Zahl 3-4265: § 1 (Fahrverbot für bestimmte Gruppe von Lastkraftfahrzeugen auf der Reschen Straße)
§ 2 lit b (Ausnahmen vom Fahrverbot; Lastkraftfahrzeuge die ihren Standort (nach kraftfahrrechtlichen, gewerblichen und güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen) entlang der Reschen Straße und deren Seitentälern haben; Anwendung nur auf Fahrten zu Betriebszwecken der genannten Betriebe und unter deren Verfügung bei der Fahrt)