SPG: § 89 Abs 1 (Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten; Sonderfall der Dienstaufsichtsbeschwerde; Bekämpfung von faktischen Amtshandlungen auch unter dem Gesichtspunkt einer Richtlinienverletzung)
§ 89 Abs 3 (Klaglosstellung des Einschreiters durch Erklärung)