GewO 1994: § 81 Abs 1 (Betriebsanlage; Änderung, Genehmigungspflicht; Immissionen; Lärm, keine Erhöhung der örtlichen Verhältnisse; keine Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen)
VwGH 2001/04/0039, 24. 2. 2006
Im Beschwerdefall ist entscheidend, ob der Bf als Nachbar - uzw er selbst - in seinen subjektiv-öff Rechten verletzt wurde (VwGH 24. 10. 2001, 98/04/0181 = ZfVB 2003/0081). Auch ist die Zulässigkeit der Änderung einer Anlage gegeben, wenn sich (nur) ergibt, dass durch die projektierte Änderung der Anlage, ggf bei Einhaltung bestimmter Auflagen, das Ausmaß der Immissionen iSd § 74 Abs 2 GewO 1994 nicht vergrößert wird (abweichend von der früheren Rsp von VwGH 24. 6. 1998, 98/04/0095, ausgehende nunmehrige Rsp VwGH).