FrG 1997: § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 8 (Aufenthaltsverbot gegen Fremden; Annahme der Gefährdung öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufgrund bestimmter Tatsachen; Zuwiderlaufen von öffentlichen Interessen; bestimmte Tatsache; unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung)
VwGH 2003/21/0032, 25. 4. 2006