FrG 1997: § 10 Abs 2 Z 5 (Versagung Einreise- oder Aufenthaltstitel; begründete Annahme; kein unaufgefordertes Verlassen nach Ablauf des Titels)
§ 8 Abs 3 Z 2 (Erteilung der Einreise- und Aufenthaltstitel; Ermessenspielraum; Bedachtnahme auf öffentliche Interessen)