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VwGH 2003/21/0110, 23. 3. 2006 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2007/810ZfV 2007, 362 Heft 2a v. 6.6.2007

FrG 1997: § 48 Abs 3 (Sonderbestimmungen für Entzug der Aufenthaltsberechtigung; Verfahrensfreie Maßnahmen; Dauer des Durchsetzungsaufschubs)

VwGH 2003/21/0110, 23. 3. 2006

Die bel Beh erließ gegen den Bf, einen Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro, gem §§ 49 Abs 1 und 48 Abs 1 FrG 1997 - FrG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot und versagte gem § 48 Abs 3 FrG einen Durchsetzungsaufschub. Den Ausspruch begründete sie damit, dass der Verbleib des Bf im Bundesgebiet in hohem Maß eine Störung der öffentlichen Ordnung hervorrufen würde und im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung kein Durchsetzungsaufschub zu erteilen sei.

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