ETG 1992: § 3 Abs 1 (Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen; Vorschriften für Errichtung, Herstellung, Instandhaltung und Betreiben; Gewährleistung durch Bedachtnahme auf normalen Gebrauch und zu erwartende Benutzung; allgemeine Regel, Umsetzung der „entsprechenden Richtlinie des EWR“, keine)
Maschinen-SicherheitsV (MSV), BGBl 1994/306: § 1 Abs 4 (Geltungsbereich; Nichtanwendung; Gefahren, Erfassung