ETG 1992: § 9 Abs 4 Z 2 (Überwachung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel; Untersagung der Inverkehrbringung; Feststellung des Nichtentsprechens der einschlägigen Rechtsvorschriften; drohende unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen, keine sofortige Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; analoge bzw digitale Multimeter)