ÄrzteG 1998: § 112 Abs 3 (Befreiung von der Beitragspflicht; unter „berufsständischem Versorgungswerk“ sind Versorgungswerke nach Art des Wohlfahrtsfonds, mithin im Rahmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeint)
VwGH 2004/11/0131, 21. 2. 2006
Mit dem angef B der bel Beh wurde der Antrag der Bf, sie gem § 112 Abs 3 iVm § 109 ÄrzteG 1998 von der Beitragspflicht zu befreien, abgewiesen.