MinroG: § 113 Abs 1 (Gewinnungsbetriebsplan; Inhaltserfordernisse; vorgesehener Abbau; 12 Sprengungen pro Jahr und monatlich höchstens zwei; Erlaubnis unbegrenzter Anzahl von Sprengungen, keine)
UVP-G: § 3 Abs 1 (Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorhaben, bei denen nach ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist)