Vlbg RaumplanungsG: § 16 Abs 4 (Ferienwohnungen, Einzelgenehmigung der Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung; besonders berücksichtigungswürdige Umstände)
VwGH 2006/06/0014, 27. 6. 2006
Der Wunsch, durch einen Zubau die Nutzfläche des Ferienwohnhauses zu erweitern, ist weder für sich allein noch verbunden mit dem Argument, dass das Haus nachher schöner aussehen werde, oder auch mit dem Argument, dass die geplante zusätzliche Wohnnutzfläche nicht ins Gewicht falle, als solcherart „besonders berücksichtigungswürdige Umstände“ iSd § 16 Abs 4 Vlbg RPG anzusehen. Abweisung.