Tir ROG 1997: § 16 Abs 1 lit a (rechtmäßig bestandene Freizeitwohnsitze, Weiterverwendung als Freizeitwohnsitze bei rechtzeitiger Anmeldung; Auslegung von Baubewilligungen, die zur Freizeitwohnsitznutzung nichts Explizites enthalten, an raumordnungsrechtlichen Vorschriften)
VwGH 2005/06/0262, 28. 3. 2006