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VwGH 2005/06/0287, 25. 4. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/750ZfV 2007, 333 Heft 2a v. 6.6.2007

Stmk BauG: § 13 Abs 4 (Abstände, in die jeweilige Gebäudefront anzurechnende Geschoße, Außenwandfläche zu mehr als 50 % und im Mittel mindestens 1,5 m hoch über dem natürlichen Gelände)

VwGH 2005/06/0287, 25. 4. 2006

Im Beschwerdefall ist strittig, ob der Bauteil mit dem Schwimmbad einen Abstand zur Grundgrenze einzuhalten hat, und wenn ja, welchen. Dies kann aber anhand der Projektunterlagen nicht beurteilt werden.

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