Stmk BauG: § 13 Abs 12 (Vorschreibung größerer Abstände; Erwartung einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft durch Verwendungszweck der baulichen Anlage; Immissionsschutz; Schweinestall im Dorfgebiet)
§ 27 Abs 1 (Einwendungen; Auslegung danach, dass sie nicht ins Leere gehen)