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VwGH 2005/06/0279, 28. 3. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/749ZfV 2007, 333 Heft 2a v. 6.6.2007

Tir BauO 2001: § 27 Abs 1 lit b (Erlöschen der Baubewilligung; kein Beginn mit der Bauausführung innerhalb vonn 2 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft)

§ 27 Abs 3 (Erstreckbarkeit der Frist auf Antrag, wenn Hinderung am rechtzeitigen Baubeginn ohne Verschulden; Parteistellung der Nachbarn)

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