Tir BauO 2001: § 25 Abs 3 lit a (Nachbareinwendungen, Festlegungen des Flächenwidmungsplanes, soweit damit Immissionsschutz verbunden)
Tir ROG 2001: § 40 Abs 1 (Mischgebiet; Errichtung von Gebäuden, die insbesondere durch Lärm etc die Wohnqualität nicht beeinträchtigt)