Sbg BautechnikG: § 39 Abs 2 (Bauten, die Belästigungen der Nachbarn erwarten lassen, die das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigen; Erteilung weitergehender Auflagen; Prüfung der Lärmquellen und der Auswirkungen durch die Behörde)
VwGH 2005/06/0231, 28. 2. 2006