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VwGH 2005/04/0063, 20. 12. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/579ZfV 2007, 270 Heft 2 v. 2.5.2007

ZustellG idF BGBl I 2004/10: § 9 Abs 3 (Zustellungsbevollmächtigter; Bezeichnung der Partei und nicht des Zustellungsbevollmächtigten in Zustellverfügung als Empfänger, keine Sanierung vorgesehen)

VwGH 2005/04/0063, 20. 12. 2005

Entgegen § 9 Abs 3 ZustellG wurde in der Zustellverfügung nicht der Zustellungsbevollmächtigte, sondern die bf Partei selbst bezeichnet, an die auch die Zustellung erfolgte.

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