VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Berufung vor der belangten Behörde; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 2005/01/0075, 26. 1. 2006
Angesichts der nach Einleitung des Vorverfahrens abgegebenen Erklärung, die Berufung vor der bel Beh zurückzuziehen, ist davon auszugehen, dass die Erledigung der Beschwerde nicht mehr von praktischer Bedeutung ist und ein Interesse an einer Entscheidung über die Beschwerde nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.