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VwGH 2005/02/0321, 27. 1. 2006 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2007/511ZfV 2007, 253 Heft 2 v. 2.5.2007

StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung;

Seite 253


Beurteilung der Tauglichkeit vorgebrachter Gründe für Nichtdurchführung durch Straßenaufsichtsorgan zulässig; keine Wahlmöglichkeit zwischen klinischer Untersuchung und Blutuntersuchung und Alkomattest)

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