StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Pflicht zur Durchführung auch bei Aufforderung auf „Privatgrund“)
VwGH 2005/02/0338, 0339, 27. 1. 2006
Der VwGH hat bereits mehrfach ausgesprochen (ua VwGH 19. 10. 2004, 2002/02/0049 = ZfVB 2006/127/153), dass auch einer Aufforderung iSd § 5 Abs 2 StVO auf „Privatgrund“ Folge zu leisten ist. Von dieser st Rsp abzugehen, besteht kein Anlass, zumal in der StVO nicht angeordnet ist, dass die Aufforderung selbst auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr erfolgen muss.