StVO: § 29b Abs 1 (dauernde starke Gehbehinderung; Behindertenausweis; Wegfall, Ablieferungspflicht; mangelnde Folgeleistung, Entziehung; Leistungsbefehl ohne Entziehungsverfahren, Zulässigkeit, keine)
VwGH 2005/02/0256, 24. 1. 2005
Mit erstinstanzlichem B wurde die Bf gem § 29b Abs 1 letzter Satz StVO aufgefordert, den ihr ausgestellten Ausweis über dauernd starke Gehbehinderung (iSd Abs 1 erster Satz) binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses B abzuliefern.