StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Ausmaß der Alkoholisierung, Tatbestandsmerkmal, keines; ausreichende Nachvollziehbarkeit durch Richtigstellung der Übertretungsnorm und Begründung)
VwGH 2005/02/0236, 16. 12. 2005