KFG: § 102 Abs 1 (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Fahrzeugüberprüfung; inkludierte Pflicht Inbetriebnahme oder Lenken bei festgestellten Mängeln zu unterlassen; Vorwurf des Lenkens ohne entsprechende Ermittlungsergebnisse)
VwGH 2004/02/0220, 16. 12. 2005