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VwGH 2002/03/0222, 19. 12. 2005 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2007/454ZfV 2007, 228 Heft 2 v. 2.5.2007

KFG: § 103 Abs 1 Z 1 idF BGBl 1990/458 (Pflicht des Zulassungsbesitzers, für den gesetz- und verordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeug und Beladung zu sorgen; Tatort ist „Ort des Lenkers“, nicht der Betriebsstandort)

VStG: § 27 Abs 1 (örtliche Zuständigkeit, Tatort der Übertretung; wie vorhin)

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