NÖ SpielautomatenG: § 3 (verbotene Spielautomaten; Geldspielautomaten sowie Spielautomaten, deren Benützung eine Geringschätzung der Menschenwürde, eine Verrohung oder sonst eine Verletzung sittlichen Empfindens zur Folge haben könnte, oder Darstellung von Kriegshandlungen; Nachweis des Vorhandenseins bestimmter Spiele zum Tatzeitraum)
§ 8 (Verwaltungsübertretung)