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VwGH 2004/05/0239, 20. 9. 2005 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2007/163ZfV 2007, 108 Heft 1 v. 1.3.2007

EG-Vertrag: Art 49 (Dienstleistungsfreiheit; grenzüberschreitender Aspekt als Voraussetzung für die Anwendbarkeit; Beschränkungen, Rechtfertigungsgründe; Verhältnismäßigkeit; Betrieb von Geldspielautomaten, die nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes fallen, Sitz des Betreibers im Ausland; geringe Einsätze kein Argument für Unbedenklichkeit im öffentlichen Interesse; Beschränkungen im Interesse des Spielerschutzes oder der Vermeidung von Gefahren von Straftaten auch bei geringen Einsätzen gerechtfertigt; vollständiges Verbot der Durchführung bestimmter Spiele; keine Verdrängung der oberösterreichischen Regelung betreffend Verbot bestimmter Geldspielapparate)

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