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VwGH 2002/05/1468, 24. 5. 2005 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2007/161ZfV 2007, 107 Heft 1 v. 1.3.2007

Wr VeranstaltungsG: § 21 Abs 6 (Feststellung der Eignung einer Veranstaltungsstätte, Voraussetzungen; Lage, Größe, Beschaffenheit und Einrichtung, keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung für die Umgebung; veterinärrechtliche und tierschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten; Vorschrift hinsichtlich Größe, Lage, Beschaffenheit ein Verweis auf das

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