Vlbg GVG 2000: § 5 Abs 2 lit d (Voraussetzungen für die Genehmigung sind insbesondere dann nicht erfüllt, wenn anzunehmen ist, dass die Selbstbewirtschaftung längerfristig nicht gesichert ist oder die zur Selbstbewirtschaftung erforderlichen fachlichen Kenntnisse nicht vorliegen; diese Bestimmung war verfassungswidrig)