TGVG 1996 idF LGBl 75/1999: § 6 Abs 1 (Genehmigungsvoraussetzungen)
§ 2 Abs 2 (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb; Begriff; Vorhandensein eines Betriebsgebäudes ist nicht jedenfalls erforderlich, um von „Betrieb“ iSd § 2 Abs 2 sprechen zu können)