OÖ GVG 1994 idF LGBl 85/2002: § 4 Abs 1 lit d (Genehmigung ist nicht erforderlich bei Übertragung des Eigentums an allen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn durch die Übertragung Alleineigentum eines nahen Angehörigen oder Miteigentum von nahen Angehörigen, die Ehepartner oder Lebensgefährten sind, begründet wird; durch Genehmigung von ideellem Miteigentum ist über künftige Genehmigung einer Realteilung noch nichts ausgesagt)