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VfGH 29.11.2005, B 771/05 (Berufliche Vertretungen und Freie Berufe)

JudikaturBerufliche Vertretungen und Freie BerufeZfV 2006/1813ZfV 2006, 971 Heft 6 v. 3.1.2007

Disziplinarstatut 1990 idF BGBl I 71/1999: § 1 Abs 1 (Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder inner- oder außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein Disziplinarvergehen; Verurteilung muss sich auf gesetzliche Regelungen oder auf verfestigte Standesauffassungen stützen)

MRK: Art 7 (keine Strafe ohne Gesetz; Klarheitsgebot)

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