RAO: § 9 Abs 1 (Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommene Vertretung dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten; „Eifer“ beinhaltet gewisses Aktivwerden)
RAO: § 9 Abs 1 (Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommene Vertretung dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten; „Eifer“ beinhaltet gewisses Aktivwerden)