ABGB: § 140 Abs 1 (Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihre Eltern)
§ 140 Abs 3 (Minderung des Unterhaltsanspruches des Kindes insoweit, als dieses eigene Einkünfte hat oder selbsterhaltungsfähig ist; Wiederaufleben der Unterhaltspflicht der Eltern, Drogensucht der Tochter, keine rechtsmissbräuchliche Beschränkung der Erwerbsfähigkeit)