4. DVEheG: § 24 (Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe geschieden wurde; Wirksamkeit setzt Anerkennung durch den BMJ voraus; Ausstellung einer Scheidungsurkunde des ägyptischen Konsulats in Wien über eine vor diesem erfolgte Ehescheidung betrifft keine „im Ausland“ erfolgte Ehescheidung)
Wr Übereinkommen über konsularische Beziehungen: Art 5 (Aufgaben der Konsuln; Hoheitsakte, ua notarielle und standesamtliche Befugnisse)