ABGB: § 140 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegen ihre Eltern; kein Erlöschen desselben gegen die Mutter, wenn sich der Kindesvater ihr gegenüber zur gesamten Kostentragung verpflichtet hat; Einkommen der Mutter, Abfertigung, auch wenn bereits verbraucht)
VwGH 01.06.2005, 2003/10/0073