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VwGH 15.09.2005, 2005/07/0013 (Wasserrecht)

JudikaturWasserrechtZfV 2006/1797ZfV 2006, 963 Heft 6 v. 3.1.2007

WRG 1959: § 70 Abs 2 (Erlöschen der Zwangsrechte; Rück-übereignung; Rückgängigmachen der Enteignung bei Nichtverwirklichung des als Enteignungsgrund normierten wesentlichen Zweckes; Rückgängigmachung kann auch Aufhebung des Enteignungsbescheides erforderlich machen)

VwGH 15.09.2005, 2005/07/0013

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