TKG: § 18 Abs 4 (Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen marktbeherrschender Sprachtelefonieanbieter im Festnetz)
§ 18 Abs 6 (ebenso für Entgelte)
§ 18 Abs 7 (weitere Genehmigungen der Entgelte nur bei dauerhafter Änderung des Tarifgefüges, Gesamtbetrachtung; befristete Genehmigung)