TKG: § 18 Abs 6 (Genehmigungspflicht für die Entgelte eines marktbeherrschenden Anbieters für den Sprachtelefoniedienst über ein festes Netz; Einheitlichkeit der Entgelte innerhalb einer Gebührenzone; Rabattregelungen bleiben davon unberührt, jedoch für die Frage der Kostenorientierung der Entgelte nicht unbeachtlich)
VwGH 08.09.2004, 2000/03/0360