FrG: § 85 Abs 1 (Lichtbildausweis für Fremde; Bestehen eines Aufenthaltsverbots; nunmehr begünstigter Drittstaatsangehöriger, kein Grund für neue Sachentscheidung hinsichtlich Ausstellung eines Lichtbildausweises für Fremde)
AVG: § 68 Abs 1 (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; keine Änderung eingetreten, die neue Sachentscheidung rechtfertigt; ebenso)