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VwGH 17. 12. 2004, 2000/03/0302 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/1333ZfV 2006, 749 Heft 5 v. 2.11.2006

VwGG: § 23 Abs 3 (Finanzprokuratur, Vertretung eines anderen Rechtsträgers als des Bundes nur, wenn weder eine Bundesbehörde noch der Bund am Verfahren beteiligt ist)

§ 48 Abs 3 Z 2 (Kostenersatz der mitbeteiligten Partei; kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes, wenn sie entgegen § 23 Abs 3 VwGG von Finanzprokuratur vertreten wurde)

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