B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit, Sachlichkeitsgebot; Vertrauen auf die bestehende Rechtslage, Dispositionsschutz; „rückwirkende“ Verschärfung von Bewilligungsvoraussetzungen für beantragte und nach anderen Vorschriften bereits bewilligte Vorhaben)
B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit, Sachlichkeitsgebot; Vertrauen auf die bestehende Rechtslage, Dispositionsschutz; „rückwirkende“ Verschärfung von Bewilligungsvoraussetzungen für beantragte und nach anderen Vorschriften bereits bewilligte Vorhaben)