B-VG: Art 10 Abs 1 Z 10 (Kompetenzbestimmungen Bund - Länder, Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung, Besonderes; Forstrecht, Wasserrecht)
ForstG: § 172 Abs 6 lit b (forstpolizeiliche Aufträge; Vorschreibung der „möglichen Vorkehrungen“ zur Herstellung des vorschriftsgemäßen Zustandes; Verhinderung und Abstandnahme von Waldverwüstungen; Entwässerungsmaßnahmen gegen Rutschgefahr, keine kompetenzrechtlichen Bedenken)