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VwGH 19. 10. 2004, 2000/03/0185 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2006/1321ZfV 2006, 745 Heft 5 v. 2.11.2006

BGBlG 1996: § 2 Abs 5 Z 1 und Abs 6 (BundesGblatt; Kundmachung von Staatsverträgen, die sich nicht ausschließlich an Verwaltungsorgane wenden; Regierungsübereinkommen mit Ungarn über Güterverkehr, CEMT ResolutionNr 26/1973 nicht kundgemacht)

§ 2 Abs 5 Z 2 und Abs 6 (Kundmachung, für Österreich verbindliche Beschlüsse internationaler Organe)

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