ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung des Vertreters juristischer Personen für Beitragsschuldigkeiten; schuldhafte Meldepflichtverletzung; Erfordernis der Kausalität der Pflichtverletzung, im vorliegenden Fall nicht ausreichend ermittelte; behauptete Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Meldepflicht, gegebenenfalls die Kausalität ausschließend)
VwGH 17.11.2004, 2002/08/0212