Stmk NSchG: § 2 Abs 1 (Vermeidung von das Landschaftsbild verunstaltenden Änderungen, Landschaftscharakter; Begriffe)
§ 5 Abs 5 (Naturschutzgebiet, Verbot von das Landschaftsbild verunstaltenden Eingriffen)
§ 5 Abs 6 (Ausnahmebewilligung vom Verbot des § 5 Abs 5; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Ausnahmebewilligung, erforderliche Tatsachenfeststellungen)