EG: Art 147 Abs 2 (Umweltpolitik; Grundsatz der „Vorsorge“; programmatischer Inhalt)
Art 234 Abs 3 (Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH, Zweifelsfrage der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, keine Probleme bloß hypothetischer Natur zulässig, Klärung der zur Beurteilung erforderlichen Tatsachen und nationalen Rechtsvorschriften durch das nationale Gericht)